Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2021 über die weiteren Massnahmen in Sachen Corona entschieden (Details siehe untenstehende Unterlagen). Eckwerte:
- Ausweitung der Zertifikatspflicht im Innenbereich: Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien. Es gibt keine Ausnahme mehr für Gruppen unter 30 Personen. Im Freien gilt bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht (bis anhin 1’000).
- Ausweitung der Maskenpflicht: Gilt drinnen überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt. Wo Maskentragen nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen: eine Sitzpflicht für die Konsumation im Restaurant oder das Erheben der Kontaktdaten bei Kultur- und Sportaktivitäten wie Chorproben oder Hallentrainings.
- 2G: Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben zudem die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten. Das Covid-App steht diesbezüglich erst ab dem 13. Dezember 2021 zur Verfügung.
- Home-Office: Es gilt eine dringliche Home-Office-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitarbeitenden in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten (z.B. auch Werkstätten etc.) – unabhängig ob sie ein Zertifikat haben.
- Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert – ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme. PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stunden gültig.
- Alle Kapazitätsbeschränkungen wurden aufgehoben.
- Ab Samstag, 4. Dezember 2021, werden sämtliche Länder von der Quarantäneliste gestrichen. Es gilt ein verschärftes Testregime.
- Die Massnahmen treten ab dem 6. Dezember 2021 in Kraft (befristet bis zum 24. Januar 2022).
- Unter dem Link Massnahmen und Verordnungen (admin.ch) werden in der Regel innert 1-2 Tagen die Erläuterungen publiziert.
Beilagen:
Medienmitteilung
FAQ Massnahmen
FAQ Einreiseregeln
Infografik