Der Bundesrat hat am 20.01.2021 Anpassungen bei der Kurzarbeitsentschädigung vorgenommen (Details siehe Medienmitteilung und Verordnung Arbeitslosenversicherung):

  • Die Karenzfrist wird rückwirkend per 1. September 2020 und bis zum 31. März 2021 aufgehoben. Auch wird die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) bei mehr als 85 Prozent Arbeitsausfall von vier Abrechnungsperioden zwischen dem 1. März 2020 und 31. März 2021 rückwirkend aufgehoben. Zudem wird der Anspruch auf KAE auf Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Lernende ausgeweitet. Die Anspruchserweiterung gilt bis zum 30. Juni 2021.
  • Die heute beschlossenen Anpassungen treten am 21. Januar 2021 in Kraft.

Zudem prüft der Bundesrat eine Neuauflage des Covid-19-Kredites (als Liquiditätsüberbrückung analog der ersten Welle).