Der Bundesrat hat am 24. Februar 2021 verschiedene Beschlüsse gefasst (Details siehe untenstehende Unterlagen):

  • Ab dem 1. März 2021 werden Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen können, ebenso die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport- und Freizeitanlagen. Es bestehen nach wie vor Kapazitätsbeschränkungen (die Erläuterungen dazu wurden noch nicht publiziert; sobald diese publiziert sind, stellen wir sie Ihnen zu). Geschlossen bleiben weiterhin Restaurants, Bars, Discos und Tanzlokale, Kulturbetriebe (drinnen), Sportanlagen (drinnen) sowie Freizeitbetriebe (drinnen).
  • Im Freien sind private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Zudem können Jugendliche unter 20 Jahren (bis Jahrgang 2001) wieder den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten nachgehen.
  • Weitere am 18. Dezember 2020 und 13. Januar 2021 beschlossene nationale Massnahmen werden um einen Monat, bis Ende März 2021, verlängert (Homeofficepflicht, Schutz von besonders gefährdetenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etc.)

Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, mit der Konsultation der Kantone ab dem 12. März und dem Entscheid des Bundesrats am 19. März. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen. Für die Beurteilung des nächsten Öffnungsschrittes hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid eine Gesamtbeurteilung dieser Richtwerte vornehmen. Sollte sich die epidemische Situation in den nächsten Wochen positiv entwickeln, wird er für den 22. März auch die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants und andere Tätigkeiten in Innenräumen sowie den Präsenzunterricht an Hochschulen ins Auge fassen.

Unterlagen: