Der Bund hat am 19. Dezember 2020 die Details zu den Kapazitätsbeschränkungen in Läden (gültig ab 22.12.2020) publiziert (Erläuterungen siehe Beilage). Der Zugang zu öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben sowie zu Veranstaltungen wird wie folgt beschränkt:

  • In Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche bis 40 Quadratmeter dürfen höchstens 3 Kundinnen oder Kunden anwesend sein.
  • Für Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 40 Quadratmetern, die mindestens zwei Drittel ihres Umsatzes mit dem Verkauf von Lebensmitteln machen, gilt Folgendes:
    • 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde
    • zulässig sind aber mindestens 5 Kundinnen oder Kunden
  • Für Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 40 Quadratmetern, die weniger als zwei Drittel ihres Umsatzes mit Lebensmitteln machen, gilt Folgendes:
    • für Läden zwischen 41 und 500 Quadratmetern Verkaufsfläche:
      • 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde
      • zulässig sind aber mindestens 5 Kundinnen oder Kunden
    • Für Läden zwischen 501 und 1500 Quadratmetern Verkaufsfläche:
      • 15 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde
      • zulässig sind aber mindestens 50 Kundinnen oder Kunden
    • für Läden ab 1500 Quadratmetern Verkaufsfläche:
      • 20 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde
      • zulässig sind aber mindestens 100 Kundinnen oder Kunden
    • Unter Verkaufsfläche ist die Bruttofläche zu verstehen, die den Kundinnen und Kunden frei zugänglich ist (d.h. inkl. Verkaufsregale und -gestelle).