Am 11. Dezember 2020 hat der Bundesrat die weiteren Massnahmen zur Corona-Lage kommuniziert. Unten die wichtigsten Eckwerte zusammengefasst (Details siehe Beilagen):

  • Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr schliessen. Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen (also keine Sonntagsverkäufe). Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 01.00 Uhr. Takeaway-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23 Uhr offen bleiben. Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung ist es erlaubt, die Sperrstunde bis auf 23.00 Uhr auszuweiten.
  • Veranstaltungen verboten: Öffentliche Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.
  • Private Treffen: Der Bundesrat verzichtet auf weitere Beschränkungen der privaten Treffen. Er bleibt bei der bisherigen Regelung mit maximal 10 Personen. Dabei werden auch Kinder mitgezählt. Der Bundesrat empfiehlt zudem dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken. Diese Regelung ist klar und ermöglicht Weihnachtsfeiern im kleinen Rahmen.
  • Sport und Kultur: Höchstens zu fünft. Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt. Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.
  • Die Massnahmen gelten ab morgen Samstag, 12. Dezember 2020, 00.00 Uhr, und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet. Weitere Massnahmen können folgen. Der Bundesrat hat aber festgehalten, dass er einen weiteren Lockdown verhindern möchte.

Aufgrund der verschärften Massnahmen will der Bundesrat das Härtefallprogramm um weitere 1500 Mio. Franken aufstocken. Ausserdem beantragt der Bundesrat beim Parlament eine Delegationsnorm, die es ihm erlaubt, die Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefall-Hilfen falls notwendig zu lockern. Die angepasste Verordnung wird der Bundesrat voraussichtlich am 18. Dezember 2020 verabschieden. Die Aufstockung des Härtefallprogramms ist unbedingt nötig. Auch der Kanton St.Gallen muss in der Umsetzung die Auswirkungen dieser neuen Massnahmen berücksichtigen. Wir gehen davon aus, dass die Regierung des Kantons St.Gallen dies auch aufnimmt und zügig (noch vor Weihnachten) umsetzt.

 

Kanton St.Gallen – Voranmeldungen zur Kurzarbeit nur noch online

Ab sofort müssen im Kanton St.Gallen sämtliche Voranmeldungen für Kurzarbeitsentschädigung online eingereicht werden. Für die Betriebe bringt dies zahlreiche Vorteile: Ihre Gesuche werden schneller bearbeitet, zudem wird der umständliche Schriftenverkehr reduziert. Schriftliche Voranmeldungen mit Poststempel bis 15. Dezember 2020 werden verarbeitet, mit Poststempel ab dem 16. Dezember 2020 wird der Eingang intern vermerkt, aber die Voranmeldung unverarbeitet zurückgesendet, mit der Aufforderung, die Voranmeldung online einzureichen (Job-Room (job-room.ch). In der Beilage finden Sie die Medienmitteilung des Kantons.

 

Beilagen:
Medienmitteilung Massnahmen
Medienmitteilung Härtefälle
Verordnung besondere Lage
Übersichtsgrafik
Medienmitteilung Kt SG Kurzarbeit