Nachdem der Kanton St.Gallen lange Zeit nicht so stark von der Corona-Pandemie betroffen war, sind die Fallzahlen in den vergangenen Tagen leider markant angestiegen. Der Regierungsrat hat am 16. Oktober 2020 folgende Massnahmen ab Samstag, 17. Oktober 2020, beschlossen (wichtigste Massnahmen zusammengefasst; beachten Sie auch die Medienmitteilung):

  • In Clubs, Bars und Konzertlokalen darf nur noch im Sitzen konsumiert (Essen und Getränke) werden.
  • Die Regierung verbietet Tanzanlässe. Dies gilt in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere für das Tanzen in Clubs, Diskotheken, Tanzlokalen, Salsaclubs und Bars. Weiterhin erlaubt bleibt das Tanzen in Fitnessstudios, Sportvereinen, Tanzschulen und ähnlichen öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Das Personal in der Gastronomie muss neu eine Gesichtsmaske tragen. Gesichtsvisiere sind nicht erlaubt. Diese Massnahmen fungieren als Ergänzung und teilweise Verschärfung zu den bestehenden Schutzkonzepten, die ihre Gültigkeit behalten.
  • Eine Maskenpflicht gilt bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 30 Personen. Die Maskenpflicht gilt auch für Gruppen unter 30 Personen, wenn die Abstandsvorgaben nicht eingehalten werden können.

Diese Massnahmen gelten bis am 31. Dezember 2020 und können bei Bedarf verlängert werden. Die Regierung behält sich vor, auch zusätzliche Massnahmen zu beschliessen.

Alle weiteren Informationen können auf der Webseite des Kantons bezogen werden: https://www.sg.ch/coronavirus

Relevante Informationen für die Wirtschaft finden Sie auch auf der Homepage des Kantonalen Gewerbeverbands St.Gallen (KGV) unter: https://www.gewerbesg.ch/news/corona.html

Mit diesen Massnahmen will der Regierungsrat des Kantons St.Gallen einerseits den raschen Anstieg der Fallzahlen bremsen und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens verhindern, andererseits sollen das öffentliche Leben und die Wirtschaft möglichst wenig eingeschränkt werden. Aus unserer Sicht sind die Massnahmen zielgerichtet und vertretbar. Einen zweiten Lockdown gilt es unter allen Umständen zu verhindern.