Erweiterte Öffnungszeiten Montag – Samstag

Die Geschäfte können von Montag bis Samstag im Zeitfenster von 06.00 – 20.00 Uhr ohne Bewilligung geöffnet haben. Es besteht grundsätzlich auch weiterhin die Möglichkeit, am Donnerstag-Abend für den Abendverkauf das Geschäft bis 21.00 Uhr offen zu halten.

Rückfragen und Gespräche mit Ladenbesitzerinnen und -besitzern haben ergeben, dass es mehrheitlich nur zu einem Abtausch von einer Stunde kommen wird: Am Samstag neu bis 18.00 Uhr – also 1 Stunde länger, dafür am Donnerstag am Abendverkauf nur noch bis 20.00 Uhr, also 1 Stunde weniger lang.

Erweiterte Öffnungszeiten Sonntag

Die Geschäfte können am Sonntag von 10.00 – 17.00 Uhr geöffnet haben, wenn sie gemäss Arbeitsgesetzt ArG 19, Abs. 1 – 4 eine Bewilligung haben.

Vorübergehende Sonntagsarbeit ist beim Kanton zu bewilligen – dauernde oder regelmässig wiederkehrende Sonntagsarbeit ist beim SECO zu bewilligen.

4 Sonntagsverkäufe 10.00 – 17.00 Uhr (wie bisher)

Pro Jahr hat jedes Ladengeschäft die Möglichkeit, an 4 Sonntagen von 10.00 – 17.00 Uhr geöffnet zu haben.

Davon wird für die 2 traditionellen Sonntagsverkäufe in der Advents-Zeit für die teilnehmenden Geschäfte die Pauschalbewilligung durch die Geschäftsstelle von Pro City St.Gallen eingeholt.

Für 2 weitere, individuelle Sonntagsverkäufe pro Jahr muss die Bewilligung vom Geschäft selber bei der Stadtpolizei eingeholt werden.

Link zum Vollzugsreglement.