Der grosse Lockerungsplan des Bundesrates

Der Bundesrat hat über die nächsten Schritte der dritten Lockerungsphase entschieden. Die wichtigsten Lockerungen ab 6. Juni 2020 im Überblick:

  • Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen können wieder durchgeführt werden.
  • Die 4er-Regel für die Restaurants entfällt. Wenn mehr als vier Leute an einem Tisch sitzen, muss jemand pro Tisch seine Kontaktdaten angeben.
  • Ab 30. Mai 2020 sind spontane Versammlungen von maximal 30 Personen erlaubt.
  • Alle Freizeitbetriebe wie Badis und Zoos und touristischen Angebote wie Bergbahnen und Campingplätze können wieder öffnen.
  • Präsenzunterricht an Mittel-, Berufs- und Hochschulen (inklusive den überbetrieblichen Kursen).
  • Die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz wird am 19. Juni beendet.

Die detaillierten Informationen zu allen Punkten finden Sie in den entsprechenden Medienmitteilungen:

» Lockerungen des Bundesrates per 6. Juni 2020 im Überblick
» Medienmitteilung Corona Lockerungen per 6. Juni 2020
» Medienmitteilung Lockerung Einreisebestimmungen
» Medienmitteilung Liquiditätsprogramm Kanton St.Gallen