Die Regierung des Kantons St.Gallen hat am 5. Januar 2021 Anpassungen bei der Härtefallregelung vorgenommen (Details siehe Medienmitteilung; auch zum Kulturbereich):

  • Ab dem 11. Januar 2021 muss ein Unternehmen nur noch Personal im Umfang von mindestens 100 Stellenprozent anstatt 300 Stellenprozent beschäftigen, um Unterstützungsgelder zu beantragen. Gesuche können diesbezüglich (für Unternehmen unter 300 Stellenprozente) ab dem 11. Januar 2021 unter https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus/informationen-fuer-betriebe/haertefaelle.html eingereicht werden. Für Firmen mit über 300 Stellenprozenten ändert sich nichts. Diese Gesuche können weiterhin online unter demselben Link eingereicht werden.
  • Die Regierung hat zudem die finanziellen Mittel für die Härtefallhilfen für Unternehmen massiv aufgestockt. Neu stehen gesamthaft 98,9 Mio. Franken zur Verfügung, um Härtefälle in den bezeichneten Branchen abzumildern. Der Bundesrat hat zudem die jährliche Umsatzschwelle für die Gewährung von kant. Hilfsgeldern von CHF 100’000 auf CHF 50’000 halbiert. Diese spezifische Neuerung hat der Kanton St.Gallen automatisch übernommen.