Bitte beachten Sie, dass die Sonntagsverkäufe vom 13. und 20. Dezember 2020 nicht stattfinden dürfen. Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2020 beschlossen, dass Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

Weiter zu beachten gilt es, dass Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr schliessen müssen. Das heisst, der Abendverkauf am Donnerstag sowie die vorgezogenen Abendverkäufe (22. und 29. Dezember 2020) können nicht stattfinden.

Diese Massnahmen gelten ab Samstag, 12. Dezember 2020, 00.00 Uhr, bis und mit 22. Januar 2021.